Bauauftragsverwaltung

Verwalten Sie Aufträge, Bürgschaften, Rechnung und buchen diese auf Budgets

Auftragsverwaltung

Vorteile und Nutzen

Mit der Auftragsverwaltung können Sie Aufträge anlegen und pflegen. In der Auftragsübersicht können Sie alle Aufträge nach den unterschiedlichsten Kriterien filtern und sortieren. Ein Auftrag besteht im Allgemeinen aus einem Hauptauftrag und ggf. aus mehreren Nachträgen. Jedem Auftrag können beliebig viele Nachträge zugeordnet werden.

Sie können die Leistungen eines Auftrages als Gesamtpreispositionen oder Einzelpreispositionen, als Einheitspreisvertrag oder Pauschalvertrag beauftragen. Das Programm überprüft, ob alle Auftragssummen durch entsprechende Budgets abgedeckt werden, ansonsten wird der Auftrag nicht freigegeben. Einem Auftrag können ein oder auch mehrere Budgets zugeordnet werden.

Features

  • Über ein Berechtigungskonzept können Sie den Anwendern Programmfunktionen zuordnen.
  • Über die Auftragsberechtigung können Sie die Zuständigkeit eines Sachbearbeiters über die Auftragshöhe festlegen. Ebenso ist auch eine Unterschriftenregelung möglich.

Bürgschaftsverwaltung

Vorteile und Nutzen

Mit der Funktion Mehrkostenabsicherung ordnen Sie dem Auftrag über eine hinterlegte Tabelle ein Reserve-Budget zu, damit bei einer geringfügigen Überschreitung des Auftragswertes nicht sofort ein Nachtrag angelegt werden muss.

Den Aufträgen können Sie beliebig viele Bürgschaften zuordnen. Folgende Bürgschaftsarten werden von facility (24) verwaltet:

Features

  • Vorauszahlungsbürgschaft
  • Vertragserfüllungsbürgschaft
  • Gewährleistungsbürgschaft
  • Der tatsächliche Einbehalt wird in der Bürgschaft angezeigt. Die einem Auftrag zugeordneten Bürgschaften können Sie sich in Form einer Tabelle anzeigen lassen.

Rechnungsverwaltung

Bei der Erfassung der Eingangsrechnungen können Sie sowohl normale Rechnungen wie auch Abschlagszahlungen verwalten. Die Rechnungen können einen Bezug zu einem Auftrag haben oder auch nicht. Neben den vertraglich vereinbarten Abschlägen

berücksichtigt die Rechnungsverwaltung auch die hinterlegten Bürgschaften. Sie berechnet die erforderlichen Zahlungen unter Berücksichtigung der vereinbarten Abzüge, dem Abzug bereits geleisteter Zahlungen und den gewährten Skontoabzügen.